Schadengutachten

Kostenvoranschlag/Kurzgutachten

Bei Schadengutachten wird der zur Behebung des Schadens notwendige Schadenumfang erfasst, detailliert beschrieben und die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt.
Ferner gibt das Gutachten Auskunft über den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturdauer, den Minderwert, den Nutzungsausfall, u.v.m. Bei Haftpflichtschäden können die Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet werden.
Bei Bagatellschäden erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Bei Haftpflichtschäden können diese direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet werden.

Wertgutachten/Fahrzeugbewertung

Bei Wertgutachten handelt es sich um eine ausführliche Bewertung, unter Berücksichtigung des Alters, der Laufleistung, der Ausstattung, dem Erhaltungs- und Pflegezustand, sowie der örtlichen Marktlage. Im Schadenfall kann so der Fahrzeugwert nachgewiesen werden. Viele Versicherungen verlangen z.B. bei Oldtimern und Sonderfahrzeugen ein Wertgutachten zum Abschluss einer Fahrzeugversicherung. Fahrzeugbewertungen dienen zur Orientierung beim Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeugs. In solchen Fällen können auch wir nicht mehr helfen.

Außerdem bieten wir Prüfung von Gutachten, Rechnungsprüfungen, Reparaturbestätigungen und Kaufberatung an.